Sie bauen ohne Stress durch
unser Sorglospaket:
Das Bauherrensicherheitspaket ist
im Leistungsumfang enthalten und umfasst:
FESTPREISGARANTIE
Kaum jemand redet darüber, dass Angebote auf Basis der VOB bis
zur Fertigstellung des Bauvorhabens um bis zu 30% überschritten
werden dürfen.
Die Einräumung einer Festpreisgarantie gewährleistet, dass das
geplante Objekt zu eben diesem von vornherein fixierten Preis
an Sie übergeben wird. Vor allem unter dem Aspekt der Kosten-
und Kalkulationssicherheit ist die Gewährleistung eines Festpreises
von großer Bedeutung.
Unsere Festpreise gelten von der Auftragserteilung bis zur Fertigstellung.
BAUZEITGARANTIE
Bauverzögerungen kostet Geld. Wir schützen Sie jedoch vor
diesem Risiko, indem wir die Baufristen als verbindliche Vertragsfristen
sowie Vertragsstrafeklauseln für Fristüberschreitungen vereinbaren.
Sie haben pro Tag Bauzeitüberschreitung Anspruch auf die Erstattung
aller sich - aus der Bauzeitüberschreitung- ergebener Kosten zuzüglich
einer Aufwandsentschädigung von 25,- Euro pro Tag.
Besonders stolz sind wir darauf, dass unsere Baubetriebe alle
Bauvorhaben vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin übergeben
konnten.
GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFT
Wenn der Bauunternehmer in Konkurs geht, sind bei
Baufehlern die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn nutzlos.
Dieses Risiko sichert die Gewährleistungsbürgschaft einer Bank
oder Versicherung ab. Deshalb erhalten Sie vom Bauunternehmer
eine entsprechende Bankbürgschaft.
FERTIGSTELLUNGSBÜRGSCHAFT
Wenn das Bauunternehmen während der Bauzeit insolvent wird, drohen
Ihnen herbe Verluste.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über die vereinbarten
Leistungen stellt sicher, dass Ihr Haus auf jeden Fall fertig
wird.
ZAHLUNGSPLAN
Sie tragen keinerlei Risiko für den Fortschritt Ihres Bauvorhabens.
Der Zahlungsplan ist auf Ihr Bauvorhaben bezogen und nur abhängig
vom Baufortschritt. Nach Abnahme der entsprechenden Bauetappen
werden Teilrechnungen gestellt. Das bedeutet, die Zahlungen erfolgen
erst nach erbrachter Bauleistung.
BAUWESENVERSICHERUNG
Ihr Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung, falls seine Bauleistungen
durch einen von ihm nicht zu vertretenden Umstand zerstört oder
beschädigt werden. Das Risiko tragen Sie als Bauherr nach der
Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB). Die Bauwesen-Versicherung
für Bauherren ersetzt die entstandenen Schäden, gleichgültig,
wer sie zu verantworten hat.
Versichert sind Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen
eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen, die
zu Lasten des Versicherungsnehmers oder eines der beauftragten
Unternehmer gehen.
Insbesondere: höhere Gewalt und Elementarereignisse,
unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler,
Fehler bei der Bauausführung, mangelnde Aufsicht, Ungeschicklichkeit,
Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
Im Schadensfall ersetzt die Bauwesenversicherung für Bauherren
alle Kosten, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen
und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar
vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist.
BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Wegen der unzureichenden Absicherung der Baustelle verletzen sich
spielende Kinder; Sie werden haftpflichtig gemacht. Das Warnschild
"Vorsicht Baustelle - Betreten verboten" befreit Sie nicht von
Ihrer Verantwortung. Ob Neubau, Umbau, Modernisierung oder Renovierung,
als Bauherr haften Sie neben der bauausführenden Firma und dem
Architekten stets für die Sicherheit der Baustelle.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist der spezielle Versicherungsschutz
während des Baus für alle direkt damit verbundenen Gefahren. Denn
sie ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt, ohne
zusätzliche Kosten für Sie, unberechtigte Ansprüche ab.
FEUER-ROHBAU-VERSICHERUNG
Die Feuer-Rohbau-Versicherung bietet Versicherungsschutz für das
noch nicht fertig gestellte Gebäude und zwar von Baubeginn bis
zur Bezugsfertigkeit, maximal für eine Dauer von 12 Monaten.
Diese Art der Versicherung gilt nur für Brandschäden. Versicherungsschutz
gegen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden wird erst dann
gegeben, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. Im Rahmen einer Bauleistungsversicherung
kann auch für die vorher genannten Gefahren Versicherungsschutz
gewährt werden.
Mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes wird die Feuer-Rohbau-Versicherung
in eine Gebäudeversicherung gewandelt. Leitungswasser-, Sturm-
und Hagelschäden werden ab diesem Zeitpunkt eingeschlossen. Hierfür
ist wichtig, dass der Termin der Bezugsfertigkeit unverzüglich
dem Versicherer gemeldet wird, damit dieser den vollständigen
Versicherungsschutz für das nun fertig gestellte Gebäude gewähren
kann.
FINANZIERUNGSAIRBAG
Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, werden Sie vernünftigerweise
diese Entscheidung für´s Leben überdenken.
Sie werden alles zusammenzählen – günstiges Angebot,
günstige Zinsen, ideale Situation zum Kauf. Es spricht viel
dafür, sich für ein eigenes Haus zu entscheiden.
Es gibt eigentlich nur zwei Risiken: Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz.
Oder Sie werden längere Zeit krank.
Mit unserem Finanzierungsairbag sind Sie während der Versicherungsdauer,
maximal bis zur Vollendung Ihres 55. Lebensjahres, im Falle von
unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit
versichert. So erhalten Sie im Versicherungsfall als Finanzierungs-Airbag
die vereinbarte monatliche Zahlung, über die Sie grundsätzlich
frei verfügen können. Eine Anrechnung mit anderen Leistungen
erfolgt nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Sozialhilfe).
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird die Zahlung bis zu
24 Monate je Versicherungsfall geleistet.
Bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
wird die Finanzierungsairbag - „Rente“ für die
gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit, bis maximal zum Ende
der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Auch Selbstständige und
Freiberufler können den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Lediglich Barzahler und Beamte werden ausgenommen, weil hier eine
Absicherung nicht notwendig ist.
Wie hoch Ihre Versorgung im Versicherungsfall sein wird, rechnet
Ihnen Ihr Berater gern vor. Sie sollen im Ernstfall zumindest
die aus Zinsen und Tilgung entstehenden Mehrbelastungen gegenüber
Ihren bisherigen Ausgaben für z. B. Miete ausgleichen können.
Im Idealfall sind mehr als die Hälfte Ihrer
monatlichen Finanzierungskosten durch den Finanzierungs-Airbag
abgesichert.
Selbstverständlich können Sie auch eine höhere
Versorgung oder eine längere Laufzeit der Versicherung vereinbaren.
Unsere Kooparationspartner unterbreiten Ihnen gern einen Vorschlag
für Ihre individuelle Absicherung.
Diese Angaben dienen der allgemeinen und unverbindlichen Vorab-Information.
Verbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen |